Erbbaurecht

Erbbaurecht

Was ist Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist ein besonderes Recht, das einer Person oder einem Unternehmen die Möglichkeit gibt, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu besitzen. Im Gegenzug zahlt der Erbbauberechtigte regelmäßig ein Entgelt, die sogenannte Erbbauzins, an den Grundstücksbesitzer. Das Erbbaurecht wird meistens für lange Zeiträume, oft zwischen 50 und 99 Jahren, vergeben. Nach Ablauf dieser Zeit fällt das Recht – wenn nicht anders vereinbart – an den Grundstückseigentümer zurück.

Welchen Nutzen hat das Erbbaurecht?

Immobilieninteressenten profitieren vom Erbbaurecht, da sie nicht das Grundstück kaufen müssen, um ein Haus zu bauen. Das macht den Einstieg in die Immobilienwelt oft einfacher und günstiger. Für Grundstückseigentümer ist es eine Chance, ihr Land nutzbar zu machen und durch den Erbbauzins eine stetige Einnahmequelle zu sichern.

Wie wird das Erbbaurecht begründet?

Das Erbbaurecht entsteht durch einen Vertrag zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem. Es muss im Grundbuch eingetragen werden, um gültig zu sein. Die Eintragung im Grundbuch schützt beide Parteien und stellt sicher, dass das Recht auch bei einem Grundstückseigentümerwechsel bestehen bleibt.

Finanzieren und Erbbaurecht

Das Erbbaurecht spielt auch bei der Finanzierung eine Rolle. Banken akzeptieren es oft als Sicherheit für Immobilienkredite. Allerdings prüfen sie genau, denn das Recht endet irgendwann, und das kann die Kreditlaufzeit beeinflussen.

Kann das Erbbaurecht verkauft oder vererbt werden?

Ja, der Erbbauberechtigte kann sein Recht verkaufen, verschenken oder vererben. Wichtig ist dabei, dass die im Erbbaurechtsvertrag und im Grundbuch festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Das sichert auch den Wert des Erbbaurechts für die Zukunft.

Beendigung des Erbbaurechts

Wenn das Erbbaurecht ausläuft oder vorzeitig aufgehoben wird, muss geregelt sein, was mit dem aufstehenden Gebäude passiert. Entweder es wird gegen eine Entschädigung an den Grundstücksbesitzer übertragen, oder es muss entfernt werden.