Inhaltsverzeichnis:
Kredite und Wohngeld: Grundlagen und Verbindung
Kredite und Wohngeld: Grundlagen und Verbindung
Wohngeld und Kredite – das klingt erstmal wie zwei Welten, die nicht viel miteinander zu tun haben. Doch für viele Menschen, die ihr Eigenheim mit einem Kredit finanzieren, wird genau diese Verbindung zum entscheidenden Rettungsanker. Der Staat erkennt nämlich an, dass nicht nur Mieter:innen, sondern auch Eigentümer:innen, die monatlich ihre Kreditraten abstottern, Unterstützung brauchen können. Das nennt sich dann Lastenzuschuss.
Was viele gar nicht wissen: Die monatlichen Belastungen aus einem Immobilienkredit werden beim Wohngeldantrag berücksichtigt, sofern das Haus oder die Wohnung selbst genutzt wird. Das heißt, nicht nur klassische Miete zählt, sondern auch Zins- und Tilgungsleistungen, bestimmte Nebenkosten und sogar Beiträge zur Instandhaltungsrücklage können in die Berechnung einfließen. Die Wohngeldbehörde prüft dabei ganz genau, wie hoch die monatliche Gesamtbelastung durch den Kredit tatsächlich ist.
Der Knackpunkt: Nicht jeder Kredit wird anerkannt. Es muss sich um ein Darlehen handeln, das unmittelbar für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des selbstgenutzten Wohnraums aufgenommen wurde. Konsumkredite oder Umschuldungen für andere Zwecke bleiben außen vor. Diese Differenzierung ist essenziell, denn sie entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Unterm Strich: Wer einen Immobilienkredit bedient und mit seinem Einkommen an der Grenze zum Existenzminimum lebt, sollte unbedingt prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Die Verknüpfung von Kredit und Wohngeld ist also nicht nur ein theoretisches Konstrukt, sondern für viele Haushalte in Deutschland ein echter Gamechanger, wenn es um die Sicherung des eigenen Zuhauses geht.
Wer kann Wohngeld für Kreditraten beantragen?
Wer kann Wohngeld für Kreditraten beantragen?
Ein Wohngeldantrag für Kreditraten ist keineswegs ein Selbstläufer – hier gelten besondere Spielregeln. Grundsätzlich sind es Menschen, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer Eigentumswohnung leben und dafür einen Kredit aufgenommen haben. Aber: Es reicht nicht, einfach Eigentümer:in zu sein. Entscheidend ist, dass die Immobilie tatsächlich selbst genutzt wird. Ferienhäuser oder vermietete Wohnungen sind raus.
- Eigentümer:innen mit laufendem Immobilienkredit: Wer für den Kauf, Bau oder die Modernisierung des selbst bewohnten Zuhauses einen Kredit abzahlt, kann grundsätzlich einen Antrag stellen.
- Bewohner:innen von Genossenschaftswohnungen: Auch wer Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft ist und für das Nutzungsrecht monatliche Belastungen inklusive Kreditraten zahlt, fällt unter die Regelung.
- Haushalte mit geringem Gesamteinkommen: Der Antrag lohnt sich vor allem, wenn das Haushaltseinkommen knapp bemessen ist und die Kreditrate eine spürbare Belastung darstellt.
- Personen in Pflege- oder Altenheimen: Wer Eigentum besitzt und in einer solchen Einrichtung lebt, kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Wohngeld für laufende Kreditverpflichtungen erhalten.
Wichtig: Der Kredit muss unmittelbar mit dem selbstgenutzten Wohnraum zusammenhängen. Reine Konsumkredite oder Umschuldungen für andere Zwecke sind nicht förderfähig. Zudem dürfen keine anderen Sozialleistungen bezogen werden, die bereits Wohnkosten abdecken – das schließt den Wohngeldanspruch aus.
Gerade in angespannten finanziellen Situationen kann ein Antrag auf Wohngeld für Kreditraten eine echte Entlastung bringen. Es lohnt sich, die eigenen Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen und nicht vorschnell aufzugeben – manchmal liegt der Anspruch näher, als man denkt.
Vorteile und Nachteile von Wohngeld bei laufenden Immobilienkrediten
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Staatliche Unterstützung auch für Eigentümer:innen mit Kredit möglich (Lastenzuschuss) | Nicht jeder Kredit wird anerkannt (nur zweckgebundene Kredite für Kauf, Bau oder Modernisierung) |
Monatliche Kreditraten und relevante Nebenkosten werden in die Berechnung einbezogen | Konsumkredite oder Umschuldungen für andere Zwecke bleiben außen vor |
Entlastung für Haushalte mit geringem Einkommen und hoher Kreditbelastung | Antragstellung erfordert umfangreiche Nachweise (Kreditverträge, Zahlungsbelege, Verwendungsnachweise) |
Flexible Anpassung: Erhöhungen der Kreditrate können den Wohngeldanspruch steigern | Änderungen im Haushalt oder bei den Raten müssen stets zeitnah gemeldet werden |
Berücksichtigung weiterer Kosten wie Grundsteuer oder Instandhaltungsrücklage möglich | Keine Förderung, wenn bereits andere Sozialleistungen für Wohnkosten bezogen werden |
Hilft, das Eigenheim auch in finanziell angespannten Zeiten zu halten | Bearbeitung kann dauern, bei fehlenden Unterlagen drohen Verzögerungen oder Ablehnungen |
Welche Kredite werden beim Wohngeld berücksichtigt?
Welche Kredite werden beim Wohngeld berücksichtigt?
Beim Wohngeldantrag zählt nicht jeder Kredit – es kommt ganz genau darauf an, wofür das Darlehen verwendet wurde. Die Wohngeldbehörde prüft akribisch, ob die Kreditverpflichtung unmittelbar mit dem selbstgenutzten Wohnraum zusammenhängt. Nur dann können die monatlichen Belastungen tatsächlich in die Berechnung einfließen.
- Bau- und Erwerbskredite: Kredite, die direkt für den Kauf oder Bau des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung aufgenommen wurden, werden anerkannt. Hierzu zählen auch Anschlussfinanzierungen, sofern sie nahtlos an den ursprünglichen Immobilienkredit anschließen.
- Modernisierungsdarlehen: Wurde ein Kredit gezielt für größere Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohnraum verwendet (z.B. energetische Sanierung, altersgerechter Umbau), kann auch dieser bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
- Genossenschaftsanteile: Bei Genossenschaftswohnungen werden Darlehen zur Finanzierung der Pflichtanteile einbezogen, sofern diese Voraussetzung für das Wohnrecht sind.
Ausgeschlossen sind hingegen Kredite, die für andere Zwecke genutzt wurden – etwa Konsumkredite, Umschuldungen ohne Bezug zur Immobilie oder Darlehen für Ferienimmobilien. Auch Eigenkapitalersatzkredite, die nicht direkt in die selbstgenutzte Wohnung oder das Haus geflossen sind, bleiben außen vor.
Ein kleiner, aber wichtiger Punkt: Nur die tatsächlich monatlich zu zahlenden Raten (Zins und Tilgung) zählen, nicht etwa Sondertilgungen oder Gebühren. Wer mehrere förderfähige Kredite für die eigene Immobilie hat, kann die jeweiligen Belastungen addieren – vorausgesetzt, sie sind alle zweckgebunden für das Zuhause aufgenommen worden.
So wird Wohngeld bei laufenden Krediten berechnet
So wird Wohngeld bei laufenden Krediten berechnet
Die Berechnung des Wohngeldes mit Kreditbelastung ist kein Hexenwerk, aber es gibt ein paar entscheidende Stellschrauben. Zunächst prüft die Wohngeldstelle, wie hoch die monatliche Belastung durch den Kredit tatsächlich ist. Hierbei werden ausschließlich die regelmäßigen Raten (Zins und Tilgung) angesetzt, die für den selbstgenutzten Wohnraum gezahlt werden.
- Monatliche Belastung: Maßgeblich ist die Summe aller anerkannten Kreditraten, ergänzt um weitere laufende Kosten wie Grundsteuer oder bestimmte Versicherungen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Wohneigentum stehen.
- Haushaltseinkommen: Das gesamte Einkommen aller Haushaltsmitglieder wird berücksichtigt. Dabei werden bestimmte Freibeträge und Abzüge (z.B. für Kinder oder Unterhaltspflichten) abgezogen.
- Haushaltsgröße: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher fällt der Wohngeldanspruch aus – vorausgesetzt, die Belastung ist entsprechend hoch.
- Regionale Mietstufe: Die Lage der Immobilie spielt eine Rolle, denn das ortsübliche Mietniveau beeinflusst die maximal anrechenbare Belastung.
Die Wohngeldbehörde nutzt diese Daten, um mit einer gesetzlich festgelegten Formel den individuellen Anspruch zu berechnen. Wer sich einen ersten Überblick verschaffen möchte, kann einen Online-Wohngeldrechner nutzen – das Ergebnis ist aber immer nur eine Schätzung. Am Ende zählt der offizielle Bescheid der Behörde, der auf den eingereichten Nachweisen basiert.
Übrigens: Auch kleinere Änderungen, etwa eine Anpassung der Kreditrate oder eine Veränderung im Haushalt, können den Wohngeldanspruch spürbar beeinflussen. Es lohnt sich also, alle Angaben stets aktuell zu halten und Veränderungen zeitnah zu melden.
Schritt-für-Schritt: Wohngeld mit Kreditbelastung erfolgreich beantragen
Schritt-für-Schritt: Wohngeld mit Kreditbelastung erfolgreich beantragen
Damit der Antrag auf Wohngeld bei laufendem Kredit nicht im Papierchaos versandet, hilft eine strukturierte Vorgehensweise. Hier findest du die wichtigsten Schritte, um den Prozess reibungslos und möglichst zügig zu meistern:
- 1. Anspruch mit Online-Rechner prüfen: Bevor du dich ins Antragsformular stürzt, verschaffe dir mit einem offiziellen Wohngeldrechner einen ersten Überblick. Das spart Zeit und gibt ein Gefühl, ob sich der Aufwand lohnt.
- 2. Aktuelle Kreditunterlagen zusammentragen: Halte den Darlehensvertrag, die letzten Kontoauszüge mit den Kreditraten und Nachweise über den Verwendungszweck bereit. Die Wohngeldstelle verlangt meist detaillierte Belege, aus denen klar hervorgeht, dass das Darlehen für das selbstgenutzte Zuhause verwendet wird.
- 3. Einkommen aller Haushaltsmitglieder erfassen: Sammle aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen). Vergiss nicht: Auch Minijobs oder Nebenverdienste müssen angegeben werden.
- 4. Formular korrekt ausfüllen: Nutze das offizielle Antragsformular deiner Kommune oder deines Bundeslandes. Viele Behörden bieten mittlerweile Online-Portale an, was den Prozess beschleunigt. Tipp: Unbedingt alle Felder ausfüllen, fehlende Angaben führen oft zu Rückfragen und Verzögerungen.
- 5. Alle Nachweise vollständig einreichen: Lade die geforderten Unterlagen direkt mit hoch oder lege sie dem Antrag bei. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Bearbeitung.
- 6. Auf Eingangsbestätigung achten: Nach Einreichen des Antrags erhältst du meist eine Bestätigung. Hebe diese gut auf – sie ist der Nachweis, ab wann der Antrag läuft.
- 7. Rückfragen zügig beantworten: Die Wohngeldstelle meldet sich oft bei Unklarheiten. Reagiere schnell, um Verzögerungen zu vermeiden. Manchmal genügt schon ein fehlender Kontoauszug, um den Bescheid aufzuhalten.
- 8. Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen: Ist der Bescheid da, kontrolliere die Angaben sorgfältig. Bei Fehlern oder Unstimmigkeiten kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Extra-Tipp: Persönliche Beratung bei der Wohngeldstelle oder sozialen Beratungsstellen kann helfen, typische Fehler zu vermeiden und den Antrag wasserdicht zu machen. Gerade bei Kreditbelastungen lohnt sich ein zweiter Blick auf die Details.
Benötigte Nachweise: Diese Unterlagen sind bei Kredit und Wohngeld wichtig
Benötigte Nachweise: Diese Unterlagen sind bei Kredit und Wohngeld wichtig
Die Wohngeldstelle nimmt es bei der Prüfung ganz genau – und zwar nicht ohne Grund. Wer den Antrag auf Wohngeld mit Kreditbelastung stellt, muss einige spezielle Nachweise liefern, die über die üblichen Einkommensunterlagen hinausgehen. Ohne diese Dokumente bleibt der Antrag oft liegen oder wird sogar abgelehnt. Damit das nicht passiert, hier die wichtigsten Unterlagen, die speziell bei Krediten relevant sind:
- Darlehensvertrag: Unverzichtbar ist der vollständige Kreditvertrag inklusive aller Nachträge. Er muss klar den Zweck (z.B. Bau, Kauf, Modernisierung) und die Höhe des Darlehens ausweisen.
- Aktuelle Zahlungsnachweise: Kontoauszüge oder Zahlungsbelege, aus denen die monatlichen Kreditraten hervorgehen. Die Behörde will nachvollziehen, dass die Raten tatsächlich gezahlt werden.
- Verwendungsnachweis: Dokumente, die belegen, dass das Darlehen für das selbstgenutzte Wohneigentum eingesetzt wurde – etwa Rechnungen, Zahlungsbelege oder Bestätigungen des Bauträgers.
- Eigentumsnachweis: Ein aktueller Grundbuchauszug oder eine Eigentumsurkunde, um zu belegen, dass die Immobilie wirklich dir gehört und selbst genutzt wird.
- Aufstellung der Nebenkosten: Übersicht über laufende Kosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder Instandhaltungsrücklage, sofern diese bei der Berechnung relevant sind.
- Nachweis über Sonderzahlungen: Falls du Sondertilgungen oder Einmalzahlungen geleistet hast, solltest du diese belegen können – sie können den monatlichen Aufwand beeinflussen.
Wichtig: Alle Unterlagen sollten möglichst aktuell und vollständig sein. Fehlt etwas, zieht sich die Bearbeitung unnötig in die Länge. Am besten vorab eine Checkliste machen und die Nachweise gesammelt einreichen – das macht Eindruck und spart Nerven.
Beispielrechnung: Wie Kreditraten das Wohngeld beeinflussen
Beispielrechnung: Wie Kreditraten das Wohngeld beeinflussen
Um die Wirkung von Kreditraten auf das Wohngeld plastisch zu machen, schauen wir uns ein konkretes Szenario an. Nehmen wir an, eine Familie mit zwei Kindern lebt im eigenen Haus und zahlt monatlich 800 € Kreditrate. Das Haushaltseinkommen liegt bei 2.200 € netto. Zusätzlich fallen 150 € an anerkannten Nebenkosten an.
- Gesamte monatliche Belastung: 800 € (Kreditrate) + 150 € (Nebenkosten) = 950 €
- Haushaltseinkommen: 2.200 € netto
- Haushaltsgröße: 4 Personen
Die Wohngeldstelle prüft nun, ob die Belastung im Verhältnis zum Einkommen zu hoch ist. Für vier Personen in einer durchschnittlichen Stadt liegt die Mietstufe beispielsweise bei 1.000 €. Da die monatliche Belastung fast an diesem Wert kratzt, kann ein Wohngeldanspruch entstehen.
- Angenommen, die Berechnungsformel ergibt einen Wohngeldanspruch von 180 € monatlich.
- Steigt die Kreditrate durch eine Zinsanpassung auf 950 €, erhöht sich die Gesamtbelastung auf 1.100 €. Das kann den Wohngeldanspruch auf etwa 250 € steigen lassen.
Fazit: Schon kleine Veränderungen bei der Kreditrate wirken sich direkt auf die Höhe des Wohngeldes aus. Wer also eine Anpassung des Darlehens plant oder unerwartete Kosten hat, sollte den Wohngeldanspruch neu berechnen (lassen). So bleibt die finanzielle Unterstützung immer aktuell und passend zur eigenen Situation.
Was tun bei zu geringer Unterstützung? Ergänzende Möglichkeiten neben Wohngeld
Was tun bei zu geringer Unterstützung? Ergänzende Möglichkeiten neben Wohngeld
Manchmal reicht das Wohngeld trotz aller Mühe einfach nicht aus, um die monatlichen Belastungen zu stemmen. Das ist frustrierend, aber noch lange kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Es gibt zusätzliche Wege, die finanzielle Lücke zu schließen oder zumindest abzufedern.
- Sozialkredite und zinsgünstige Darlehen: Einige Kommunen oder Wohlfahrtsverbände bieten Sozialkredite an, die gezielt Haushalten mit temporären Engpässen helfen. Die Konditionen sind oft deutlich günstiger als bei klassischen Banken.
- Staatliche Zuschüsse für Modernisierung oder energetische Sanierung: Wer seine Wohnkosten durch Sanierungsmaßnahmen senken will, kann Förderprogramme der KfW oder BAFA nutzen. Diese Zuschüsse oder zinsvergünstigten Kredite entlasten das Budget nachhaltig.
- Wohnberechtigungsschein (WBS): Mit einem WBS besteht die Möglichkeit, in eine geförderte Sozialwohnung zu ziehen. Die Mieten dort sind meist deutlich niedriger als auf dem freien Markt.
- Stundung oder Anpassung der Kreditrate: In Absprache mit der Bank kann eine vorübergehende Reduzierung oder Aussetzung der Kreditrate vereinbart werden. Das verschafft kurzfristig Luft, sollte aber wohlüberlegt sein.
- Unterstützung durch Stiftungen: Es gibt zahlreiche gemeinnützige Stiftungen, die in besonderen Notlagen helfen – etwa bei Krankheit, plötzlicher Arbeitslosigkeit oder Alleinerziehenden.
- Beratung und Schuldnerhilfe: Spezialisierte Beratungsstellen helfen, den Überblick zu behalten, Einsparmöglichkeiten zu finden und gegebenenfalls weitere Ansprüche zu entdecken. Oft lohnt sich ein Gespräch mehr, als man denkt.
Unterm Strich: Wer das Gefühl hat, mit dem Wohngeld allein nicht weiterzukommen, sollte aktiv nach ergänzenden Lösungen suchen. Es gibt mehr Möglichkeiten, als auf den ersten Blick sichtbar ist – und manchmal öffnet sich genau dann eine Tür, wenn man es am wenigsten erwartet.
Häufige Fehler und Tipps bei Kredit und Wohngeld
Häufige Fehler und Tipps bei Kredit und Wohngeld
- Unvollständige Angaben zu Kreditdetails: Es passiert häufiger als gedacht: Die genaue Aufschlüsselung von Zins und Tilgung fehlt oder der Zweck des Kredits wird nicht eindeutig belegt. Ohne diese Details kann die Wohngeldstelle die Belastung nicht korrekt anerkennen.
- Veraltete Unterlagen einreichen: Viele Antragsteller reichen ältere Nachweise ein, etwa Kontoauszüge oder Grundbuchauszüge, die nicht mehr aktuell sind. Die Behörde verlangt jedoch stets den neuesten Stand – das spart Nachforderungen und Zeit.
- Änderungen im Haushalt nicht zeitnah melden: Kommt es zu Veränderungen wie Geburt, Auszug oder Jobwechsel, muss das sofort mitgeteilt werden. Wer das verschleppt, riskiert Rückforderungen oder eine Kürzung des Wohngeldes.
- Fehlende Dokumentation von Sondertilgungen: Werden größere Einmalzahlungen auf den Kredit geleistet, sollte das sauber dokumentiert werden. Sonst kann es sein, dass die monatliche Belastung falsch berechnet wird.
- Missverständnisse bei der Nebenkostenaufstellung: Nicht alle Nebenkosten sind anrechenbar. Wer pauschal alles aufführt, sorgt für Rückfragen. Nur tatsächlich berücksichtigungsfähige Kosten sollten angegeben werden.
- Unterschätzung der Beratungsangebote: Viele verzichten auf eine Beratung bei der Wohngeldstelle oder Schuldnerberatung. Dabei können Profis oft auf Lücken oder Optimierungsmöglichkeiten hinweisen, die Laien übersehen.
Tipp: Vor dem Absenden des Antrags alle Angaben mit einer unabhängigen Checkliste abgleichen und die Unterlagen von einer zweiten Person gegenlesen lassen. Ein frischer Blick entdeckt oft kleine, aber entscheidende Fehlerquellen.
Wichtige Anlaufstellen und Beratungsangebote für Kredit und Wohngeld
Wichtige Anlaufstellen und Beratungsangebote für Kredit und Wohngeld
Gerade wenn Unsicherheit herrscht oder der Papierkram überhandnimmt, ist professionelle Unterstützung Gold wert. In Deutschland gibt es zahlreiche spezialisierte Stellen, die nicht nur bei der Antragstellung helfen, sondern auch individuelle Lösungswege aufzeigen – oft sogar kostenlos.
- Kommunale Wohngeldstellen: Jede Stadt oder Gemeinde hat eine eigene Wohngeldbehörde. Hier erhältst du die offiziellen Formulare, kannst Fragen klären und im Zweifel auch persönliche Beratungstermine vereinbaren. Die Kontaktdaten findest du meist auf der Website deiner Kommune.
- Verbraucherzentralen: Die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen bieten unabhängige Informationen zu Kreditverträgen, finanziellen Engpässen und staatlichen Hilfen. Sie prüfen Unterlagen, geben Tipps zur Optimierung und unterstützen bei Unklarheiten im Antragsprozess.
- Sozialberatungsstellen: Organisationen wie Caritas, Diakonie oder AWO bieten vertrauliche Beratung zu Wohngeld, Sozialleistungen und Verschuldung. Besonders hilfreich, wenn mehrere Probleme gleichzeitig drücken.
- Online-Beratungsportale: Offizielle Portale wie wohngeld.org oder die Webseiten der Bundesländer stellen nicht nur Rechner und Merkblätter bereit, sondern bieten oft auch eine digitale Antragsstrecke mit persönlichem Support per Chat oder E-Mail.
- Schuldnerberatungen: Wer merkt, dass die Kreditbelastung dauerhaft zu hoch ist, sollte frühzeitig eine anerkannte Schuldnerberatung aufsuchen. Hier gibt es Hilfe bei Umschuldung, Haushaltsplanung und Verhandlungen mit Banken.
- Stiftungen und Fördervereine: Manche Stiftungen bieten gezielte Unterstützung bei finanziellen Engpässen, insbesondere für Familien, Alleinerziehende oder chronisch Kranke. Die Recherche lohnt sich, denn oft sind die Hilfen wenig bekannt.
Extra-Tipp: Die meisten Beratungsangebote sind kostenlos oder kosten nur eine geringe Gebühr. Es lohnt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen – manchmal genügt schon ein kurzes Gespräch, um den entscheidenden Schritt weiterzukommen.
Nützliche Links zum Thema
- Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen
- Was zählt zur Belastung? (Wohngeld) - Landkreis Nienburg
- Wohngeldanspruch bei BAföG-Volldarlehen: Studierendenwerk ...
Produkte zum Artikel

99.95 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.
FAQ: Wohngeld und Kreditbelastung – die wichtigsten Fragen
Kann ich als Immobilienbesitzer:in mit laufendem Kredit Wohngeld beantragen?
Ja, wer eine selbstgenutzte Immobilie mithilfe eines Bau- oder Erwerbskredits finanziert, kann einen sogenannten Lastenzuschuss (Wohngeld) beantragen, sofern das eigene Einkommen und die monatliche Belastung gewisse Grenzen nicht überschreiten. Voraussetzung: Der Kredit muss unmittelbar mit dem Haus oder der Wohnung zusammenhängen.
Welche Kredite werden beim Wohngeld berücksichtigt?
Es werden nur Kredite für den Kauf, Bau oder die Modernisierung des selbst genutzten Wohnraums berücksichtigt. Konsumkredite oder Umschuldungen für andere Zwecke sind ausgeschlossen. Auch die Raten für Genossenschaftsanteile bei Genossenschaftswohnungen können zählen.
Was muss ich bei der Antragstellung auf Wohngeld mit Kredit beachten?
Neben den klassischen Einkommensnachweisen werden aktuelle Kreditverträge, Nachweise über die monatlichen Zahlungsraten und Belege zum Verwendungszweck des Kredits benötigt. Alle Unterlagen sollten vollständig und aktuell sein, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wie wirken sich steigende Kreditraten auf das Wohngeld aus?
Erhöhen sich die monatlichen Belastungen durch den Kredit, kann auch der Wohngeldanspruch steigen. Es ist wichtig, jede Veränderung der Raten zeitnah bei der Wohngeldstelle zu melden, damit die Berechnung angepasst werden kann.
Gibt es Alternativen, wenn das Wohngeld nicht ausreicht?
Sollte das Wohngeld nicht genügen, können Sozialkredite, zinsgünstige Darlehen von Kommunen, staatliche Förderprogramme oder ein Wohnberechtigungsschein weiterhelfen. Auch Schuldnerberatung oder Stiftungen bieten Unterstützung in finanziellen Engpässen.