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Grundschuld als Schlüssel zur Immobilienfinanzierung: Funktionsweise und Relevanz
Grundschuld als Schlüssel zur Immobilienfinanzierung: Funktionsweise und Relevanz
Wer eine Immobilie finanzieren möchte, kommt an der Grundschuld nicht vorbei – sie ist das zentrale Werkzeug, um überhaupt an ein Darlehen zu gelangen. Doch warum ist das so? Die Grundschuld fungiert als maßgeschneiderte Sicherheit für Banken und andere Kreditgeber. Sie ermöglicht es, auch hohe Summen zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu leihen, weil das Risiko für die Bank durch das Grundpfandrecht drastisch sinkt.
Die Besonderheit: Im Gegensatz zu anderen Sicherheiten wie Bürgschaften oder Sicherungsübereignungen ist die Grundschuld direkt an das Grundstück oder die Immobilie gebunden. Sie wird im Grundbuch eingetragen und gibt dem Kreditgeber das Recht, die Immobilie im Ernstfall zu verwerten. Das klingt erstmal streng, ist aber der eigentliche Grund, warum Banken überhaupt bereit sind, Immobilienkredite mit langen Laufzeiten und niedrigen Zinsen zu vergeben.
Für Kreditnehmende bedeutet das: Die Grundschuld öffnet die Tür zu einer Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten. Ohne sie wäre der Zugang zu Immobilienbesitz für viele schlicht nicht realisierbar. Gleichzeitig schafft sie einen rechtlich klar geregelten Rahmen, der sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmende schützt. Gerade bei größeren Finanzierungsvolumina – etwa beim Bau eines Hauses oder dem Erwerb einer Eigentumswohnung – ist die Grundschuld das entscheidende Element, das Planungssicherheit und Transparenz garantiert.
Im Alltag der Baufinanzierung ist die Grundschuld deshalb mehr als nur ein bürokratischer Schritt. Sie ist der Hebel, der aus einem Wunsch nach Wohneigentum eine realistische Option macht. Und sie bleibt flexibel: Nach Rückzahlung des Kredits kann sie weitergenutzt oder gelöscht werden, was für künftige Finanzierungen bares Geld sparen kann. Kurz gesagt: Die Grundschuld ist das solide Fundament, auf dem jede Immobilienfinanzierung in Deutschland steht.
Ablauf der Grundschuldbestellung: Schritt-für-Schritt zur Eintragung ins Grundbuch
Ablauf der Grundschuldbestellung: Schritt-für-Schritt zur Eintragung ins Grundbuch
Der Weg zur Grundschuldbestellung ist zwar formell, aber mit dem richtigen Überblick gut zu meistern. Die folgenden Schritte zeigen, wie du die Eintragung reibungslos und ohne böse Überraschungen erledigst:
- Vorbereitung der Unterlagen: Zunächst verlangt die Bank eine sogenannte Grundschuldbestellungsurkunde. Diese wird vom Notar erstellt und enthält alle Details zur gewünschten Grundschuld – Höhe, Gläubiger, Sicherungszweck.
- Notartermin: Im nächsten Schritt unterschreibst du beim Notar die Grundschuldbestellungsurkunde. Der Notar prüft deine Identität und stellt sicher, dass du die Tragweite der Grundschuld verstehst. Das klingt nach Bürokratie, ist aber Pflicht und schützt dich vor Schnellschüssen.
- Beantragung beim Grundbuchamt: Der Notar reicht die unterschriebene Urkunde beim zuständigen Grundbuchamt ein. Ab jetzt läuft die Uhr – die Bearbeitungszeit kann je nach Region variieren, meistens dauert es aber einige Wochen.
- Eintragung der Grundschuld: Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und nimmt die Grundschuld ins Grundbuch auf. Erst mit dieser Eintragung ist die Sicherheit für die Bank offiziell und rechtskräftig.
- Mitteilung an die Bank: Sobald die Eintragung erfolgt ist, erhält die Bank eine Bestätigung. Erst jetzt wird das Darlehen ausgezahlt – das ist oft der letzte Schritt, bevor du wirklich loslegen kannst.
Wichtig: Ohne vollständige und korrekte Unterlagen kann sich der Prozess erheblich verzögern. Es lohnt sich, frühzeitig mit dem Notar und der Bank zu sprechen, um alle Anforderungen zu klären. So vermeidest du teure Wartezeiten und kannst dein Immobilienprojekt zügig vorantreiben.
Vor- und Nachteile der Immobilienfinanzierung mittels Grundschuld
Pro | Contra |
---|---|
Zugang zu günstigen Finanzierungskonditionen durch hohe Sicherheit für die Bank | Im Falle von Zahlungsverzug droht die Zwangsversteigerung der Immobilie |
Große Flexibilität: Nach Rückzahlung kann die Grundschuld wiederverwendet oder an neue Banken abgetreten werden | Notar- und Grundbuchkosten bei Bestellung, Änderung oder Löschung der Grundschuld |
Planungssicherheit und Transparenz durch Eintragung im Grundbuch | Restschulden bleiben bestehen, wenn der Verwertungserlös der Immobilie nicht ausreicht |
Ermöglicht hohe Darlehenssummen und lange Laufzeiten | Kosten können durch Zusatzvereinbarungen, Bankwechsel oder mehrere Gläubiger steigen |
Nachnutzung der Grundschuld spart bei weiteren Krediten erneute Grundbuchkosten | Schufa-Eintrag und Bonitätsverschlechterung bei Zahlungsstörungen |
Rangfolge und Abtretung sind verhandelbar – das schafft zusätzlichen finanziellen Spielraum | Verwaltungsaufwand durch Dokumentations- und Abstimmungsbedarf zwischen Notar, Bank und Grundbuchamt |
Kostenfaktoren bei Grundschuld: Was Kreditnehmende einkalkulieren müssen
Kostenfaktoren bei Grundschuld: Was Kreditnehmende einkalkulieren müssen
Wer eine Grundschuld bestellt, muss mit mehr rechnen als nur den offensichtlichen Notar- und Grundbuchgebühren. Die Kostenstruktur ist vielschichtig und hängt von mehreren Stellschrauben ab, die oft erst auf den zweiten Blick ins Auge fallen.
- Höhe der Grundschuld: Die Gebühren richten sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld, nicht nach dem tatsächlich ausgezahlten Darlehen. Wer also eine Grundschuld höher eintragen lässt, zahlt entsprechend mehr – auch wenn der Kredit kleiner ausfällt.
- Zusatzvereinbarungen: Sonderwünsche wie Briefgrundschuld oder besondere Sicherungsabreden erhöhen die Notarkosten. Das kann sich lohnen, wenn Flexibilität gefragt ist, kostet aber extra.
- Mehrfacheintragungen: Wer mehrere Banken im Grundbuch absichern muss, zahlt für jede Eintragung separat. Auch nachträgliche Änderungen – etwa bei Umschuldung oder Rangänderung – verursachen zusätzliche Gebühren.
- Steuerliche Aspekte: Die Grundschuldbestellung selbst ist zwar von der Grunderwerbsteuer befreit, aber bei bestimmten Konstellationen (z.B. Übernahme bestehender Grundschulden beim Kauf) können steuerliche Effekte auftreten. Hier lohnt sich ein prüfender Blick mit dem Steuerberater.
- Bankeigene Gebühren: Manche Kreditinstitute verlangen Bearbeitungsentgelte für die Prüfung und Verwaltung der Grundschuld. Diese Posten tauchen nicht in der Notarrechnung auf, können aber im Kleingedruckten der Kreditverträge stehen.
- Löschungs- und Änderungsgebühren: Auch Jahre später fallen bei Löschung oder Abtretung der Grundschuld wieder Notar- und Grundbuchkosten an. Wer die Grundschuld für spätere Finanzierungen nutzen will, spart sich diese Ausgaben – ansonsten sind sie einzuplanen.
Praxis-Tipp: Ein Kostenvergleich verschiedener Notare und eine genaue Abstimmung mit der Bank können bares Geld sparen. Wer alle Gebühren im Blick hat, erlebt beim Immobilienkauf keine bösen Überraschungen.
Wie die Grundschuld günstige Darlehenszinsen und flexible Nachnutzung ermöglicht
Wie die Grundschuld günstige Darlehenszinsen und flexible Nachnutzung ermöglicht
Die Grundschuld wirkt im Hintergrund wie ein Joker für Kreditnehmende: Sie eröffnet nicht nur den Zugang zu niedrigen Zinsen, sondern bietet auch eine erstaunliche Flexibilität für zukünftige Finanzierungspläne. Klingt fast zu gut, um wahr zu sein – ist aber tatsächlich ein echter Vorteil gegenüber anderen Sicherheiten.
- Zinsvorteil durch Risikominimierung: Banken kalkulieren ihre Zinssätze immer nach dem Ausfallrisiko. Da die Grundschuld eine rechtlich wasserdichte Sicherheit darstellt, können Kreditinstitute das Risiko extrem niedrig ansetzen. Das schlägt sich direkt in günstigeren Konditionen nieder – oft sind die Zinsen für grundschuldbesicherte Darlehen deutlich niedriger als bei Krediten ohne dingliche Absicherung.
- Nachnutzung ohne erneute Grundbuchkosten: Nach vollständiger Rückzahlung des ersten Kredits bleibt die Grundschuld bestehen, sofern sie nicht gelöscht wird. Das eröffnet dir die Möglichkeit, sie für neue Finanzierungen zu verwenden – etwa für eine Modernisierung, einen Anbau oder eine Anschlussfinanzierung. Die Bank kann die bestehende Grundschuld einfach als Sicherheit übernehmen, ohne dass du erneut Notar- und Grundbuchgebühren zahlen musst.
- Flexibilität bei Bankwechsel oder Umschuldung: Willst du zu einer anderen Bank wechseln, kann die Grundschuld abgetreten werden. Die neue Bank übernimmt dann die bestehende Sicherheit. Das beschleunigt den Prozess und spart erneut Kosten, weil keine neue Eintragung erforderlich ist.
- Individuelle Anpassung an Finanzierungsbedarf: Die Grundschuld muss nicht exakt dem ursprünglichen Darlehen entsprechen. Sie kann bewusst höher eingetragen werden, um Spielraum für spätere Kredite zu schaffen. So bleibst du finanziell beweglich, ohne jedes Mal das Grundbuch zu bemühen.
Fazit: Die Grundschuld ist nicht nur ein Werkzeug für den ersten Immobilienkauf, sondern ein strategisches Instrument, das dir langfristig günstige Zinsen und maximale Flexibilität verschafft. Wer clever plant, nutzt diesen Vorteil immer wieder – und spart dabei bares Geld.
Risiken und Absicherung bei Zahlungsverzug: Was passiert im Ernstfall?
Risiken und Absicherung bei Zahlungsverzug: Was passiert im Ernstfall?
Kommt es zu einem Zahlungsverzug, greift die im Grundbuch eingetragene Grundschuld mit voller Härte. Das bedeutet konkret: Nach mehreren ausbleibenden Raten kann die Bank das Darlehen kündigen und die gesamte Restschuld sofort fällig stellen. Dieser Schritt ist keine Seltenheit, sondern gelebte Praxis, wenn keine Einigung erzielt wird.
- Zwangsversteigerung als letztes Mittel: Die Bank darf die Immobilie zwangsversteigern lassen, um ihr Geld zurückzubekommen. Der gesamte Ablauf ist gesetzlich geregelt und wird vom Gericht überwacht. Für Eigentümer ist das ein massiver Einschnitt, denn das Zuhause steht auf dem Spiel.
- Restschulden nach Versteigerung: Wird bei der Versteigerung weniger erlöst als die offene Schuld, bleibt die Differenz als Restschuld bestehen. Kreditnehmende haften weiterhin mit ihrem sonstigen Vermögen – ein Aspekt, der oft unterschätzt wird.
- Rangfolge der Gläubiger: Gibt es mehrere Grundschulden, entscheidet die Reihenfolge im Grundbuch, wer zuerst bedient wird. Nachrangige Gläubiger gehen im Zweifel leer aus, falls der Erlös nicht reicht.
- Absicherungsmöglichkeiten: Wer Zahlungsschwierigkeiten früh erkennt, sollte umgehend das Gespräch mit der Bank suchen. Oft sind Stundungen, Ratenanpassungen oder Tilgungsaussetzungen möglich. Auch eine Restschuldversicherung kann in bestimmten Fällen vorübergehend helfen, ist aber nicht immer empfehlenswert.
- Schufa-Eintrag und Bonitätsfolgen: Ein Zahlungsverzug mit Grundschuld bleibt nicht ohne Folgen für die eigene Kreditwürdigkeit. Ein negativer Schufa-Eintrag erschwert künftige Finanzierungen erheblich.
Wichtig: Wer rechtzeitig handelt und offen kommuniziert, kann im Ernstfall Schlimmeres abwenden. Frühzeitige Beratung – etwa durch Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt – verschafft Handlungsspielraum und schützt vor dem finanziellen Absturz.
Rangfolge und Abtretung von Grundschulden: Praxisbeispiel und Handlungsmöglichkeiten
Rangfolge und Abtretung von Grundschulden: Praxisbeispiel und Handlungsmöglichkeiten
Die Reihenfolge, in der Grundschulden im Grundbuch stehen, entscheidet im Ernstfall, wer bei einer Verwertung der Immobilie zuerst sein Geld bekommt. Das klingt nach trockener Theorie, ist aber für Kreditnehmende und Investoren in der Praxis oft der entscheidende Hebel für bessere Konditionen oder überhaupt die Realisierbarkeit eines Projekts.
- Praxisbeispiel: Angenommen, auf einem Haus ist eine Grundschuld über 100.000 € im ersten Rang für Bank A eingetragen. Ein weiteres Darlehen von Bank B über 40.000 € wird im zweiten Rang abgesichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung und der Erlös beträgt 120.000 €, erhält Bank A die vollen 100.000 €, Bank B nur 20.000 €. Der Rest der Forderung von Bank B bleibt offen.
- Handlungsmöglichkeit Rangtausch: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Rangfolge zu ändern, etwa wenn eine neue Finanzierung günstiger ist, aber den ersten Rang benötigt. Banken stimmen einem Rangtausch manchmal zu, wenn ihre Sicherheiten nicht gefährdet werden.
- Abtretung der Grundschuld: Statt eine Grundschuld zu löschen und neu einzutragen, kann sie an einen neuen Gläubiger abgetreten werden. Das spart Zeit und Notarkosten. Besonders bei Umschuldungen oder Bankwechseln ist die Abtretung ein beliebtes Mittel, um den bürokratischen Aufwand gering zu halten.
- Teilabtretung: Es ist auch möglich, nur einen Teil einer bestehenden Grundschuld abzutreten. So können mehrere Gläubiger an einer Immobilie beteiligt werden, ohne für jede Finanzierung eine neue Grundschuld eintragen zu müssen.
- Verhandlungsspielraum: Kreditnehmende können mit Banken über Rangfolgen und Abtretungen verhandeln. Wer die eigene Verhandlungsposition kennt, kann bessere Konditionen erzielen oder flexibler auf neue Finanzierungsbedarfe reagieren.
Ein durchdachter Umgang mit Rangfolge und Abtretung verschafft nicht nur finanziellen Spielraum, sondern kann auch bei komplexeren Vorhaben – etwa Modernisierung, Erbfall oder Anschlussfinanzierung – den entscheidenden Unterschied machen.
Grundschuld nach Kreditrückzahlung: Löschung oder Weiterverwendung strategisch nutzen
Grundschuld nach Kreditrückzahlung: Löschung oder Weiterverwendung strategisch nutzen
Nach der vollständigen Rückzahlung des Immobiliendarlehens stehen Eigentümer vor einer wichtigen Entscheidung: Soll die Grundschuld gelöscht oder als Eigentümergrundschuld weitergenutzt werden? Beide Optionen bieten unterschiedliche Vorteile, die je nach Lebenssituation und Zukunftsplänen clever ausgespielt werden können.
- Löschung: Die Löschung der Grundschuld sorgt für ein lastenfreies Grundbuch. Das kann den Verkauf der Immobilie beschleunigen, weil potenzielle Käufer oft Wert auf einen klaren Grundbuchstand legen. Auch bei Erbschaften oder Schenkungen ist ein „sauberes“ Grundbuch manchmal von Vorteil, da es Nachfolgeprozesse vereinfacht und Rechtssicherheit schafft.
- Weiterverwendung: Wird die Grundschuld nicht gelöscht, kann sie als Eigentümergrundschuld für neue Finanzierungen dienen – etwa für Modernisierungen, Umschuldungen oder Investitionen. Das spart nicht nur Notar- und Grundbuchkosten, sondern beschleunigt auch die Kreditvergabe, weil die Sicherheit bereits besteht. Besonders bei kurzfristigem Kapitalbedarf oder geplanten Anschlussfinanzierungen ist diese Option ein echter Zeitgewinn.
- Strategische Überlegungen: Wer Flexibilität für die Zukunft wünscht, lässt die Grundschuld bestehen. Sie kann auch an Dritte abgetreten werden, etwa bei familiären Darlehen oder internen Vermögensübertragungen. Umgekehrt ist die Löschung sinnvoll, wenn keine weiteren Finanzierungen geplant sind oder absolute Klarheit im Grundbuch gewünscht wird.
Ein bewusster Umgang mit der Grundschuld nach Rückzahlung eröffnet Spielräume für finanzielle Entscheidungen und kann langfristig Kosten sparen. Es lohnt sich, die individuelle Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft.
Die Konditionen eines Grundschulddarlehens: Was bestimmt Höhe, Laufzeit und Zinsen?
Die Konditionen eines Grundschulddarlehens: Was bestimmt Höhe, Laufzeit und Zinsen?
Die Ausgestaltung eines Grundschulddarlehens ist ein Zusammenspiel aus mehreren Faktoren, die direkt auf die Kosten und die Flexibilität der Finanzierung wirken. Wer sich mit den Stellschrauben auskennt, kann gezielt bessere Konditionen aushandeln und Überraschungen vermeiden.
- Beleihungswert und Eigenkapital: Die Bank legt den maximalen Darlehensbetrag auf Basis des Beleihungswerts der Immobilie fest. Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto niedriger fällt das Risiko für die Bank aus – und desto günstiger werden die Konditionen. Ein hoher Eigenkapitalanteil kann auch zu einer längeren Laufzeit oder höheren Darlehenssumme führen.
- Verwendungszweck und Objektart: Ob das Darlehen für einen Neubau, eine Modernisierung oder einen Kauf genutzt wird, beeinflusst die Zinskonditionen. Selbst genutzte Immobilien erhalten meist bessere Angebote als vermietete Objekte oder Ferienhäuser, da das Risiko als geringer eingeschätzt wird.
- Bonität und Einkommen: Die persönliche Kreditwürdigkeit ist ein zentrales Kriterium. Banken prüfen Einkommen, Beschäftigungsverhältnis und bisherige Zahlungsverpflichtungen. Ein sicherer Job und eine solide Haushaltsrechnung führen zu günstigeren Zinsen und ermöglichen längere Laufzeiten.
- Zinsbindung und Tilgungsrate: Die Wahl der Zinsbindungsfrist (z.B. 10, 15 oder 20 Jahre) beeinflusst den Zinssatz. Längere Bindungen bieten Planungssicherheit, sind aber oft etwas teurer. Eine höhere anfängliche Tilgungsrate verkürzt die Gesamtlaufzeit und spart Zinsen, erhöht aber die monatliche Belastung.
- Sondertilgungsoptionen: Viele Banken bieten gegen einen kleinen Zinsaufschlag die Möglichkeit, jährlich Sondertilgungen zu leisten. Das schafft Flexibilität, um das Darlehen schneller zurückzuzahlen, falls unerwartet Geld zur Verfügung steht.
- Förderprogramme und Zuschüsse: Öffentliche Förderungen, etwa von der KfW oder Landesbanken, können die Finanzierungskosten zusätzlich senken. Sie sind oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie energetische Sanierung oder Familienförderung.
Wer die Einflussfaktoren kennt und gezielt verhandelt, kann nicht nur Zinsen sparen, sondern auch die Finanzierung optimal an die eigene Lebenssituation anpassen.
Checkliste für Kreditnehmende: Optimale Planung und kluge Entscheidungen bei der Finanzierung
Checkliste für Kreditnehmende: Optimale Planung und kluge Entscheidungen bei der Finanzierung
- Frühzeitige Haushaltsanalyse: Erstelle eine ehrliche Übersicht aller monatlichen Einnahmen und Ausgaben, um deinen realistischen finanziellen Spielraum zu bestimmen. Plane dabei auch unerwartete Ausgaben ein.
- Finanzierungsbedarf exakt kalkulieren: Berücksichtige nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten wie Makler, Grunderwerbsteuer, Modernisierung und Rücklagen für Reparaturen.
- Unabhängige Beratung einholen: Ziehe einen unabhängigen Finanzierungsberater hinzu, um Angebote kritisch zu vergleichen und versteckte Kosten oder Fallstricke zu erkennen.
- Zukunftsszenarien durchspielen: Prüfe, wie sich Jobwechsel, Familienzuwachs oder Einkommensausfälle auf deine Zahlungsfähigkeit auswirken könnten. Plane Puffer für Notfälle ein.
- Fördermöglichkeiten prüfen: Informiere dich über regionale und bundesweite Förderprogramme, die zu deinem Vorhaben passen – oft gibt es Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für bestimmte Zwecke.
- Sondertilgungsrechte und Flexibilität sichern: Achte bei Vertragsabschluss auf Optionen für Sondertilgungen oder Ratenanpassungen, um bei finanziellen Veränderungen flexibel reagieren zu können.
- Risikomanagement nicht vergessen: Schließe gegebenenfalls eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um deine Familie und die Finanzierung abzusichern.
- Dokumente und Fristen im Blick behalten: Sammle alle relevanten Unterlagen (Gehaltsnachweise, Grundbuchauszug, Baupläne) und achte auf Fristen für Förderanträge oder Bereitstellungszinsen.
- Nachverhandlungsmöglichkeiten nutzen: Scheue dich nicht, bei der Bank nach besseren Konditionen zu fragen, insbesondere wenn du mehrere Angebote vorliegen hast oder deine Bonität sich verbessert hat.
- Langfristige Ziele im Auge behalten: Überlege, wie die Finanzierung zu deinen Lebensplänen passt – etwa hinsichtlich späterer Anschlussfinanzierung, Vermögensaufbau oder Altersvorsorge.
Mit dieser Checkliste stellst du sicher, dass du nicht nur die besten Konditionen erhältst, sondern auch langfristig auf sicheren Beinen stehst – ganz gleich, wie turbulent das Leben manchmal spielt.
Nützliche Links zum Thema
- Grundschuld: Das bedeutet der Eintrag im Grundbuch | Sparkasse.de
- Grundschulddarlehen: Was ist das? - Dr. Klein
- Grundschuld: Definition, Eintragung & Tipps - Baufi24
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FAQ zur Immobilienfinanzierung mit Grundschuld
Was ist eine Grundschuld und warum ist sie bei der Immobilienfinanzierung notwendig?
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das zugunsten der Bank im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient als Sicherheit für das Darlehen und gibt der Bank das Recht, bei Zahlungsstörungen die Immobilie zu verwerten. Ohne Grundschuld ist eine Bau- oder Immobilienfinanzierung in Deutschland kaum möglich.
Wie läuft die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch ab?
Nach der notariellen Beurkundung des Immobilienkaufs wird die Grundschuld beim Notar bestellt. Dieser reicht die Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Erst nach erfolgter Eintragung zahlt die Bank das Darlehen aus. Der Prozess dauert meist mehrere Wochen.
Welche Kosten entstehen durch die Bestellung oder Löschung einer Grundschuld?
Für die Bestellung und spätere Löschung der Grundschuld fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Die Höhe richtet sich nach dem Nennbetrag der Grundschuld und liegt oft zwischen 0,5 und 1 % des abgesicherten Betrags.
Was passiert bei Zahlungsverzug des Kreditnehmer?
Bei längerer Zahlungsunfähigkeit kann die Bank das Darlehen kündigen und die Immobilie zwangsversteigern lassen. Der Erlös dient zur Rückzahlung der offenen Forderungen. Reicht der Erlös nicht aus, bleibt eine Restschuld bestehen.
Kann eine bestehende Grundschuld nach der Rückzahlung des Darlehens weiter genutzt werden?
Ja, nach vollständiger Kredittilgung kann die Grundschuld im Grundbuch bestehen bleiben und für zukünftige Finanzierungen wieder als Sicherheit genutzt werden. Alternativ ist auch eine Löschung möglich, falls keine weitere Absicherung benötigt wird.