Ausfallbürgschaft

Ausfallbürgschaft

Was ist eine Ausfallbürgschaft?

Eine Ausfallbürgschaft gehört zu den Sicherheitsleistungen im Finanzsektor und spielt besonders im Kreditgeschäft eine wichtige Rolle. Sie ist eine Form der Bürgschaft, bei der eine dritte Partei, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger – meist einer Bank – haftet, aber erst dann, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und nachweislich zahlungsunfähig ist. Das Besondere an dieser Bürgschaftsform ist, dass der Bürge erst zahlen muss, nachdem alle anderen Möglichkeiten der Geldbeschaffung durch den Gläubiger erfolglos waren.

Wie funktioniert eine Ausfallbürgschaft?

Stellen wir uns vor, jemand möchte einen Kredit aufnehmen, aber die Bank zweifelt an der Rückzahlungsfähigkeit. Um das Risiko zu mindern, kann ein Bürge einspringen. Dieser verpflichtet sich mit einer Ausfallbürgschaft, für die Schulden aufzukommen, sollte der Kreditnehmer ausfallen. Doch bevor der Bürge in die Pflicht genommen wird, muss die Bank zuerst alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Forderungen beim Hauptschuldner einzutreiben. Erst wenn feststeht, dass der Schuldner wirklich nicht zahlen kann – etwa durch ein gerichtliches Urteil –, tritt die Ausfallbürgschaft in Kraft.

Vorteile der Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft bietet Vorteile für alle Beteiligten. Kreditnehmer erhalten eher den gewünschten Kredit, da die Bank durch die Zusatzsicherheit ein geringeres Risiko eingeht. Für den Bürgen bedeutet diese Form der Bürgschaft ein geringeres Risiko im Vergleich zu anderen Bürgschaften, da er erst als letzte Option haftet. Die Bank sichert sich durch diese Art der Sicherheit ab und kann dadurch mögliche Kreditausfälle minimieren.

Worauf müssen Bürge und Gläubiger achten?

Wer eine Ausfallbürgschaft übernehmen möchte, sollte den Vertrag genau prüfen. Kommt es zu einem Ausfall, muss nachgewiesen werden, dass der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist. Dies kann unter Umständen aufwendig sein. Die Bank wiederum muss beachten, dass sie erst dann den Bürgen in Anspruch nehmen kann, wenn wirklich alle anderen Optionen der Schuldeintreibung gescheitert sind. Dies kann Prozesse verlängern und komplizieren.

Fazit zur Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist also eine Absicherungsform, die besonders dann zum Einsatz kommt, wenn einem Kreditnehmer die Mittel fehlen, um eine klassische Sicherheit zu bieten. Sie ermöglicht auch Personen mit geringerer Bonität den Zugang zu Finanzmitteln, bietet dem Bürgen jedoch ein gewisses Maß an Sicherheit. Sowohl für den Kreditgeber als auch für den Bürgen ist es wichtig, die Modalitäten und Bedingungen genau zu verstehen, um spätere Konflikte zu vermeiden.