Was ist die Quellensteueranrechnung?
Bei der Quellensteueranrechnung geht es um die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Einkünften, die bereits im Ausland besteuert wurden. Wenn Sie zum Beispiel ausländische Aktien besitzen, müssen Sie eventuell im Land der Aktiengesellschaft Steuern zahlen. Doch auch in Ihrem Wohnsitzland kann die Steuerpflicht für diese Einkünfte bestehen. Um keine Doppelbesteuerung zu zahlen, kommt die Quellensteueranrechnung ins Spiel.
Wie funktioniert die Anrechnung?
Wenn Sie die Quellensteuer im Ausland gezahlt haben, können Sie diese in vielen Fällen auf Ihre Steuerschuld im Heimatland anrechnen lassen. Dies vermindert, was Sie in Ihrem Wohnsitzland an Steuern zahlen müssen. Deutschland hat mit vielen Ländern Abkommen geschlossen, die diese Anrechnung vereinfachen und regeln.
Wer kann profitieren?
Die Quellensteueranrechnung gilt für Privatpersonen, die ausländische Investments haben, aber auch für Unternehmen mit internationalen Geschäftsaktivitäten. Ob und wie viel angerechnet wird, hängt von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Die Anrechnung in der Praxis
Um die Anrechnung zu beantragen, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die ausländischen Einkünfte und die dort gezahlte Quellensteuer angeben. Es gibt Formulare, die dafür auszufüllen sind. Dazu ist es nötig, Belege über die im Ausland entrichtete Steuer bereitzuhalten.
Wichtiger Hinweis zur Höhe der Anrechnung
Die Anrechnung ist meist bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt, begrenzt. Das bedeutet, dass nicht mehr angerechnet werden kann, als Sie in Deutschland auf diese Einkünfte an Steuern zahlen würden.
Fazit
Die Quellensteueranrechnung ist ein wichtiges Instrument, um die Doppelbesteuerung zu verhindern. Sie sollte bei der Planung von ausländischen Investments und bei der Steuererklärung in Erwägung gezogen werden. Lassen Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen von einem Steuerberater unterstützen.