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Kredite nach 10 Jahren kündigen: Das sollten Sie wissen
Kredite nach 10 Jahren kündigen: Das sollten Sie wissen
Nach exakt zehn Jahren Laufzeit können Sie Ihren Immobilienkredit oder Ihre Baufinanzierung unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Zinsbindung kündigen – und das ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Klingt erstmal nach einem Joker im Ärmel, oder? Tatsächlich ist dieses Recht gesetzlich im § 489 BGB verankert und bietet Ihnen eine selten genutzte Chance, flexibel auf Veränderungen am Finanzmarkt zu reagieren.
Was viele nicht wissen: Die Frist beginnt nicht mit dem Vertragsabschluss, sondern mit der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied, der oft übersehen wird. Wer also zum Beispiel bei einem Neubau die letzte Teilauszahlung erst Monate nach Vertragsunterzeichnung erhält, muss genau dieses Datum als Startpunkt nehmen. Ein kleiner Rechenfehler kann dazu führen, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht verpassen – und das wäre wirklich ärgerlich.
Wichtig ist außerdem: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Frist von sechs Monaten einhalten. Es reicht nicht, einfach eine E-Mail zu schreiben oder kurz bei der Bank anzurufen. Nur ein unterschriebenes Schreiben, idealerweise per Einschreiben, schafft hier Rechtssicherheit. Und noch ein Tipp aus der Praxis: Lassen Sie sich von Ihrer Bank das exakte Datum der vollständigen Auszahlung schriftlich bestätigen. So vermeiden Sie spätere Diskussionen und können Ihre Planung glasklar aufbauen.
Mit der Kündigung nach zehn Jahren eröffnen sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten: Sie können zu günstigeren Konditionen umschulden, Ihr Darlehen teilweise oder komplett ablösen oder einfach Ihre monatliche Belastung senken. Besonders in Zeiten sinkender Zinsen kann das ein echter Gamechanger für Ihre Finanzen sein. Wer clever plant, spart nicht selten mehrere Tausend Euro – und das ganz legal und ohne Streit mit der Bank.
Schnelle Übersicht: Ihre Rechte und Möglichkeiten nach 10 Jahren
Schnelle Übersicht: Ihre Rechte und Möglichkeiten nach 10 Jahren
- Unabhängigkeit von der Restlaufzeit: Nach Ablauf von zehn Jahren können Sie Ihren Kredit auch dann kündigen, wenn die Zinsbindung ursprünglich für 15, 20 oder sogar 30 Jahre vereinbart wurde. Die Bank kann sich dagegen nicht sperren.
- Teilrückzahlung oder vollständige Ablösung: Sie entscheiden, ob Sie das Darlehen komplett zurückzahlen oder nur einen Teilbetrag ablösen möchten. Beides ist ohne Zusatzkosten möglich.
- Umschuldung zu besseren Konditionen: Nach der Kündigung steht Ihnen der Weg zu einer neuen, oft günstigeren Finanzierung offen. Ein Wechsel zu einer anderen Bank ist ebenso erlaubt wie eine Neuverhandlung mit Ihrer bisherigen Bank.
- Keine Nachverhandlungspflicht: Sie sind nicht verpflichtet, ein neues Angebot Ihrer bisherigen Bank anzunehmen. Es besteht völlige Entscheidungsfreiheit bezüglich der weiteren Finanzierung.
- Verkauf der Immobilie wird erleichtert: Planen Sie einen Immobilienverkauf, kann die Kündigung nach zehn Jahren helfen, den Kredit unkompliziert abzulösen und die Grundschuld freizugeben.
- Keine versteckten Gebühren: Weder Bearbeitungsgebühren noch sonstige Kosten dürfen im Rahmen der Kündigung nach zehn Jahren erhoben werden – das ist gesetzlich klar geregelt.
Vorteile und Nachteile der Kreditkündigung nach 10 Jahren im Überblick
Pro | Contra |
---|---|
Kostenlose Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung Die Bank darf nach zehn Jahren Laufzeit keine Gebühren oder Entschädigungen verlangen. |
Exakte Fristberechnung nötig Fehler beim Startpunkt (letzte Auszahlung) können das Sonderkündigungsrecht zunichte machen. |
Umschuldung zu besseren Konditionen möglich Kreditnehmer können von niedrigeren Zinsen profitieren. |
Schriftliche Kündigung zwingend nötig Ohne formgerechtes, unterschriebenes Schreiben mit Fristwahrung ist die Kündigung unwirksam. |
Komplett oder teilweise ablösen Es kann der gesamte Darlehensbetrag oder nur ein Teil abgelöst werden – nach Wunsch und Bedarf. |
Nicht für alle Kredite anwendbar Bei Förderkrediten, variablen Zinsen oder gewerblichen Krediten kann das Recht eingeschränkt sein oder nicht gelten. |
Verkauf der Immobilie erleichtert Die schnelle Freigabe der Grundschuld wird ermöglicht. |
Organisation der Anschlussfinanzierung notwendig Fehlt die rechtzeitige Planung, drohen Finanzierungslücken. |
Dauerhaftes Kündigungsrecht ab 10 Jahren Die Sonderkündigung ist auch nach Ablauf der Frist weiterhin möglich, solange der Vertrag besteht. |
Vertragsänderungen können Frist neu starten Nach Prolongationen oder Vertragsänderungen beginnt die 10-Jahres-Frist erneut. |
Gesetzliche Regelung: Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
Gesetzliche Regelung: Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht ist im § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB festgeschrieben und bietet Kreditnehmern eine rechtlich gesicherte Möglichkeit, sich nach zehn Jahren von langfristigen Darlehensverträgen zu lösen. Entscheidend ist, dass das Darlehen mit einem festen Sollzinssatz abgeschlossen wurde und die vollständige Auszahlung erfolgt ist.
- Bindend für Banken: Das Sonderkündigungsrecht ist zwingend – Banken dürfen es weder ausschließen noch einschränken. Selbst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich kein wirksamer Passus, der dieses Recht aushebelt.
- Startpunkt der Frist: Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Tag der vollständigen Auszahlung, nicht etwa mit Vertragsunterzeichnung oder erstem Zahlungseingang.
- Auch bei Prolongation: Wird der Vertrag nach Ablauf der Zinsbindung verlängert (Prolongation), startet die Frist erneut. Das eröffnet zusätzliche Flexibilität bei der langfristigen Finanzplanung.
- Ausnahmen: Bei variabel verzinsten Darlehen oder bei Förderkrediten mit Sonderbedingungen kann das Sonderkündigungsrecht abweichen oder gar nicht greifen. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsdetails.
Ein interessantes Detail: Selbst wenn im Vertrag eine längere Zinsbindung vereinbart wurde, können Sie nach zehn Jahren ohne Nachteile aussteigen. Die Bank hat in diesem Fall kein Recht auf eine Entschädigung oder zusätzliche Gebühren.
Der richtige Zeitpunkt: So berechnen Sie Ihre individuelle 10-Jahres-Frist
Der richtige Zeitpunkt: So berechnen Sie Ihre individuelle 10-Jahres-Frist
Um das Sonderkündigungsrecht optimal zu nutzen, ist die exakte Berechnung Ihrer persönlichen 10-Jahres-Frist entscheidend. Ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass Sie entweder zu früh oder zu spät kündigen – und das kann bares Geld kosten. Also, wie geht’s richtig?
- Stichtag finden: Prüfen Sie Ihre Kreditunterlagen auf das Datum der letzten Auszahlung. Bei Bauprojekten ist das meist die finale Überweisung, nicht die erste Rate.
- Fristbeginn exakt notieren: Markieren Sie sich dieses Datum im Kalender. Ab hier läuft die Frist – und nicht etwa ab Vertragsunterschrift oder erster Teilauszahlung.
- Vertragsänderungen beachten: Wurde Ihr Kreditvertrag zwischendurch angepasst, etwa durch eine Zinsanpassung oder Prolongation, beginnt die 10-Jahres-Frist neu. Das wird oft übersehen!
- Kalendergenau rechnen: Addieren Sie exakt zehn Jahre zum Auszahlungsdatum. Kündigen Sie nicht vor diesem Tag, sonst riskieren Sie, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
- Sechs Monate Kündigungsfrist: Planen Sie rückwärts: Spätestens sechs Monate vor Ablauf der gewünschten Kündigung sollten Sie das Schreiben losschicken. Das garantiert einen reibungslosen Ablauf.
- Beleg sichern: Bitten Sie Ihre Bank um eine schriftliche Bestätigung des Auszahlungsdatums. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
Mit dieser Vorgehensweise behalten Sie den Überblick und können Ihre Finanzierung nach 10 Jahren punktgenau kündigen – ohne Stress und ohne unnötige Kosten.
Kündigungsablauf Schritt für Schritt: Von der Frist bis zur schriftlichen Kündigung
Kündigungsablauf Schritt für Schritt: Von der Frist bis zur schriftlichen Kündigung
- Vorbereitung der Unterlagen: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, insbesondere den Darlehensvertrag und die Bestätigung der letzten Auszahlung. Diese Angaben sind für die korrekte Formulierung der Kündigung unerlässlich.
- Kündigungsschreiben formulieren: Erstellen Sie ein kurzes, aber präzises Schreiben. Nennen Sie die Darlehensnummer, das genaue Auszahlungsdatum und Ihren Wunsch zur Kündigung gemäß § 489 BGB. Verzichten Sie auf ausschweifende Begründungen – die Rechtsgrundlage genügt.
- Unterschriften aller Darlehensnehmer: Achten Sie darauf, dass alle im Vertrag aufgeführten Personen das Schreiben unterzeichnen. Fehlt eine Unterschrift, kann die Bank die Kündigung ablehnen.
- Versand per Einschreiben: Senden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über den Zugang bei der Bank und können Fristen eindeutig belegen.
- Bankbestätigung abwarten: Die Bank ist verpflichtet, Ihnen den Eingang der Kündigung und das genaue Vertragsende schriftlich zu bestätigen. Kontrollieren Sie diese Angaben sorgfältig auf Richtigkeit.
- Abwicklung der Restschuld: Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhalten Sie eine Schlussabrechnung. Überweisen Sie die Restschuld pünktlich, um Verzugszinsen oder Mahngebühren zu vermeiden.
- Grundschuld klären: Falls Sie Ihre Immobilie behalten, lassen Sie die Grundschuld entweder löschen oder auf einen neuen Kreditgeber übertragen. Das ist für die weitere Finanzierung wichtig.
Welche Kreditverträge sind betroffen? Sonderfälle bei Baufinanzierungen
Welche Kreditverträge sind betroffen? Sonderfälle bei Baufinanzierungen
Das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren greift nicht bei jedem Kreditvertrag gleich. Es gibt einige Besonderheiten, die speziell bei Baufinanzierungen und verwandten Darlehensarten zu beachten sind:
- Kombikredite und KfW-Darlehen: Bei Krediten, die aus mehreren Bausteinen bestehen (z. B. Bankdarlehen plus KfW-Förderung), gilt das Sonderkündigungsrecht nur für den Teil mit festem Sollzins und klassischer Zinsbindung. Für Förderdarlehen der KfW gelten oft eigene, abweichende Kündigungsbedingungen.
- Forward-Darlehen: Haben Sie ein Forward-Darlehen abgeschlossen, beginnt die Zehnjahresfrist erst mit dem Tag der tatsächlichen Auszahlung – nicht mit dem Abschluss des Forward-Vertrags. Das kann die Planung deutlich beeinflussen.
- Annuitätendarlehen mit Tilgungsaussetzung: Bei Modellen, bei denen die Tilgung zunächst ausgesetzt wird (z. B. in Verbindung mit einem Bausparvertrag), zählt ebenfalls der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung des Bankdarlehens, nicht der Start des Bausparvertrags.
- Mehrere Teilauszahlungen: Besonders bei Neubauten erfolgt die Auszahlung oft in mehreren Schritten. Maßgeblich ist immer die letzte Auszahlung – diese bestimmt den Fristbeginn für das Sonderkündigungsrecht.
- Variable Darlehen und Zwischenfinanzierungen: Kredite mit variabler Verzinsung oder kurzfristige Zwischenfinanzierungen fallen nicht unter das zehnjährige Sonderkündigungsrecht. Hier gelten andere Kündigungsfristen, die im Vertrag geregelt sind.
Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen und die Art des Kredits ist also unerlässlich, um böse Überraschungen zu vermeiden. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rückfrage bei der Bank oder eine unabhängige Beratung, um die eigenen Rechte optimal zu nutzen.
Praxisbeispiel: Kündigung einer Baufinanzierung nach 10 Jahren
Praxisbeispiel: Kündigung einer Baufinanzierung nach 10 Jahren
Familie Becker hat vor elf Jahren ein Haus gebaut und dafür ein Annuitätendarlehen mit 20 Jahren Zinsbindung aufgenommen. Die vollständige Auszahlung des Kredits erfolgte am 12. Mai 2013. Im Frühjahr 2023 prüfen die Beckers die aktuellen Zinsen und stellen fest, dass sie mit einer Umschuldung mehrere Tausend Euro sparen könnten.
- Fristberechnung: Die Beckers ermitteln das exakte Auszahlungsdatum anhand der Bankunterlagen. Sie stellen fest, dass ihr Sonderkündigungsrecht am 12. Mai 2023 beginnt.
- Kündigungstermin wählen: Sie entscheiden sich, das Darlehen zum 12. November 2023 zu kündigen, da sie die gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten müssen.
- Vorbereitung der Umschuldung: Parallel zur Kündigung holen sie Angebote von anderen Banken ein und vergleichen die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung. Sie achten dabei besonders auf flexible Tilgungsoptionen und Sondertilgungsrechte.
- Abwicklung mit der Bank: Die Beckers reichen die schriftliche Kündigung rechtzeitig ein und erhalten von ihrer Bank eine Bestätigung über das Vertragsende sowie die genaue Restschuld zum Ablösetermin.
- Reibungsloser Übergang: Am Tag der Ablösung überweist die neue Bank die Restschuld direkt an die alte Bank. Die Grundschuld wird auf den neuen Kreditgeber übertragen, sodass keine Unterbrechung in der Finanzierung entsteht.
Durch diese strukturierte Vorgehensweise nutzen die Beckers ihr Sonderkündigungsrecht optimal und profitieren von niedrigeren Zinsen, ohne zusätzliche Kosten oder zeitliche Lücken in der Finanzierung zu riskieren.
Umschuldung und Anschlussfinanzierung – Vorteile bei Kreditkündigung nach 10 Jahren
Umschuldung und Anschlussfinanzierung – Vorteile bei Kreditkündigung nach 10 Jahren
Nach zehn Jahren eröffnet sich für Kreditnehmer eine seltene Gelegenheit: Die Umschuldung oder Anschlussfinanzierung kann jetzt völlig frei gestaltet werden. Das bringt einige handfeste Vorteile mit sich, die oft unterschätzt werden.
- Individuelle Vertragsgestaltung: Sie sind nicht mehr an die Konditionen des alten Vertrags gebunden. Jetzt lassen sich Tilgungsraten, Laufzeiten und Sondertilgungsoptionen exakt auf Ihre aktuelle Lebenssituation zuschneiden.
- Optimale Nutzung des Zinsumfelds: Wer den Markt beobachtet, kann gezielt auf günstige Zinsphasen reagieren. Das ist besonders attraktiv, wenn die Zinsen seit Abschluss des ursprünglichen Kredits gefallen sind.
- Wettbewerbsvorteil durch Bankwechsel: Banken buhlen um Umschuldungskunden und bieten oft attraktive Wechselprämien, bessere Zinssätze oder reduzierte Gebühren für die Übernahme der Grundschuld.
- Verhandlungsstärke: Sie treten Ihrer bisherigen Bank mit einer ganz anderen Position gegenüber. Die Aussicht auf einen Wechsel erhöht Ihre Chancen auf bessere Konditionen oder zusätzliche Vergünstigungen.
- Schuldenabbau beschleunigen: Durch die Anpassung der Tilgungsrate oder die Nutzung von Sondertilgungen können Sie die Restschuld gezielt und schneller abbauen – das spart Zinsen und verschafft Ihnen mehr finanziellen Spielraum.
- Modernisierung und Erweiterung: Im Rahmen der Anschlussfinanzierung lässt sich oft auch Kapital für Modernisierungen oder Umbauten einplanen, ohne einen separaten Kredit aufnehmen zu müssen.
Wer clever vergleicht und Angebote prüft, kann durch die Umschuldung nach zehn Jahren nicht nur sparen, sondern seine Finanzierung endlich so gestalten, wie sie wirklich ins eigene Leben passt.
Wichtige Hinweise: Fristen, Dokumente und häufige Fehler vermeiden
Wichtige Hinweise: Fristen, Dokumente und häufige Fehler vermeiden
- Originalunterlagen griffbereit halten: Für die Kündigung benötigen Sie oft mehr als nur den Kreditvertrag. Halten Sie Auszahlungsbestätigungen, eventuelle Nachträge und alle Schriftwechsel mit der Bank bereit. Unvollständige Unterlagen verzögern den Prozess unnötig.
- Termine nicht dem Zufall überlassen: Tragen Sie alle relevanten Fristen, wie den exakten Kündigungsstichtag und das Ende der Kündigungsfrist, in einen Kalender ein. Erinnerungsfunktionen im Smartphone helfen, keine Frist zu verpassen.
- Adressänderungen mitteilen: Wer umzieht, sollte die Bank rechtzeitig informieren. Sonst kann es passieren, dass wichtige Schreiben ins Leere laufen und Fristen unbemerkt verstreichen.
- Bankbestätigung einfordern: Nach Absenden der Kündigung unbedingt eine schriftliche Eingangsbestätigung verlangen. So können Sie im Streitfall belegen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
- Fehler bei der Restschuld vermeiden: Prüfen Sie die Schlussabrechnung der Bank auf Korrektheit. Gerade bei langen Laufzeiten schleichen sich manchmal Rechenfehler oder falsche Zinssätze ein. Im Zweifel nachhaken!
- Verzicht auf Beratung kann teuer werden: Wer sich unsicher ist, sollte eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Fehler bei der Kündigung oder Umschuldung kosten schnell viel Geld – und lassen sich oft leicht vermeiden.
FAQ: Antworten auf typische Fragen zur Kreditkündigung nach 10 Jahren
FAQ: Antworten auf typische Fragen zur Kreditkündigung nach 10 Jahren
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Kann ich mein Sonderkündigungsrecht auch nutzen, wenn ich den Kredit vorzeitig komplett zurückzahlen möchte?
Ja, das ist möglich. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist dürfen Sie die Restschuld vollständig tilgen, ohne dass die Bank zusätzliche Gebühren verlangt. Die Rückzahlung kann in einer Summe erfolgen. -
Was passiert, wenn die Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht?
In diesem Fall sollten Sie die Bank schriftlich auf Ihr Recht nach § 489 BGB hinweisen. Kommt es dennoch zu Problemen, kann eine Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Bankrecht weiterhelfen. -
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch für gewerbliche Immobilienkredite?
Nein, das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren bezieht sich ausschließlich auf private Immobilienfinanzierungen. Für gewerbliche Kredite gelten abweichende Regelungen. -
Wie lange habe ich Zeit, nachdem die 10 Jahre abgelaufen sind?
Das Sonderkündigungsrecht besteht dauerhaft nach Ablauf der Frist. Sie können also auch später noch kündigen, solange der Kreditvertrag läuft und die Zinsbindung nicht ausgelaufen ist. -
Kann ich mein Sonderkündigungsrecht mehrfach nutzen?
Nach einer Prolongation oder Vertragsänderung beginnt die 10-Jahres-Frist erneut. Das Recht kann also wieder in Anspruch genommen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. -
Was ist, wenn ich mehrere Darlehen für eine Immobilie habe?
Jedes Darlehen muss einzeln betrachtet werden. Die Frist läuft jeweils ab dem Auszahlungsdatum des einzelnen Kredits.
Fazit: So gelingt die Kündigung Ihres Kredits nach 10 Jahren erfolgreich
Fazit: So gelingt die Kündigung Ihres Kredits nach 10 Jahren erfolgreich
Wer seine Kreditkündigung nach zehn Jahren optimal gestalten möchte, sollte gezielt auf Details achten, die oft im Verborgenen bleiben. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die rechtzeitige Einbindung potenzieller Anschlussfinanzierer – viele Banken bieten exklusive Konditionen, wenn sie frühzeitig in den Prozess eingebunden werden. Dadurch sichern Sie sich nicht nur einen reibungslosen Übergang, sondern auch Verhandlungsspielraum bei den Zinsen.
- Kommunikation mit der Bank: Bleiben Sie während des gesamten Ablöseprozesses in engem Kontakt mit Ihrer bisherigen Bank. Klären Sie alle offenen Punkte, wie etwa die Abwicklung der Grundschuld oder mögliche Restforderungen, bevor die Kündigung wirksam wird.
- Digitale Tools nutzen: Setzen Sie auf digitale Fristenrechner oder Erinnerungsdienste, um keinen wichtigen Termin zu verpassen. Moderne Apps helfen, alle Schritte transparent zu dokumentieren und sorgen für einen lückenlosen Ablauf.
- Individuelle Vertragsanalyse: Lassen Sie Ihren Kreditvertrag vor der Kündigung noch einmal unabhängig prüfen. So erkennen Sie versteckte Klauseln oder Stolperfallen, die bei der Abwicklung relevant werden könnten.
Mit einer durchdachten Strategie, frühzeitiger Planung und dem Blick für Details wird die Kreditkündigung nach zehn Jahren nicht nur zur Formalie, sondern zur echten Chance für Ihre finanzielle Zukunft.
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- Sonderkündigungsrecht: Kredit vorzeitig ablösen - Dr. Klein
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- Kündigung von Darlehen nach 10 Jahren (489 BGB) - zinsBewusst
FAQ zur Kreditkündigung nach 10 Jahren
Wann kann ich meinen Immobilienkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen?
Nach Ablauf von zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Darlehens haben Sie das gesetzliche Sonderkündigungsrecht. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an.
Welche Fristen muss ich bei der Kündigung beachten?
Die Kündigung muss mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich bei der finanzierenden Bank eingereicht werden. Die Frist beginnt ab dem zehnten Jahrestag der letzten Darlehensauszahlung.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn der Vertrag eine längere Zinsbindung hat?
Ja, das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren gilt unabhängig von einer ursprünglich vereinbarten längeren Zinsbindung, zum Beispiel bei 15, 20 oder 30 Jahren.
Wie finde ich den richtigen Kündigungszeitpunkt meines Kredits heraus?
Maßgeblich ist das Datum der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Prüfen Sie hierzu Ihre Kreditunterlagen oder lassen Sie sich das exakte Datum von Ihrer Bank bestätigen.
Kann ich meinen Kredit auch teilweise vorzeitig zurückzahlen?
Ja, nach Ablauf der zehn Jahre können Sie Ihr Darlehen komplett oder nur teilweise ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen bzw. sondertilgen.